



Webdesign, das sichtbar macht

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Werbeagentur LuneClaire Studio – Ingrid Marsoner, insbesondere in den Bereichen Webdesign, WordPress-Websites, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Sichtbarkeit, Social Media, YouTube, technische Betreuung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Projekt sinnvoll, wünschenswert oder branchenüblich sein können.
Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Seiten, zusätzliche Korrekturen, neue Funktionen, zusätzliche Besprechungen, zusätzliche Schulungen, nachträgliche Designänderungen, neue Inhalte, zusätzliche SEO-Maßnahmen, technische Sonderlösungen, Programmierungen oder sonstige Erweiterungen.
Zusätzliche Leistungen werden vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert verrechnet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Für die Durchführung bestimmter Leistungen ist die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber nach bestem Wissen darüber, welche Inhalte, Entscheidungen, Freigaben, Unterlagen, Zugänge oder sonstigen Mitwirkungshandlungen für die Umsetzung des Projekts notwendig sind.
Dabei berücksichtigt die Auftragnehmerin nach Möglichkeit die beruflichen Verpflichtungen, Urlaubszeiten, Abwesenheiten sowie sonstige nachvollziehbare persönliche oder organisatorische Umstände des Auftraggebers.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten dennoch nicht oder nicht rechtzeitig nach, so gehen daraus entstehende Verzögerungen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben unabhängig davon vergütungspflichtig.
Entstehen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung zusätzliche Arbeiten, Unterbrechungen oder ein erhöhter Organisationsaufwand, können diese nach Aufwand verrechnet werden.
Projektlaufzeiten verlängern sich entsprechend der Dauer der Verzögerung.
4. Nutzungsrechte an Inhalten
Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen.
Für allfällige Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
5. Keine Rechtsberatung
Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechtsberatung.
Hinweise zu Datenschutz, Impressum, Cookies, Verträgen oder sonstigen rechtlichen Themen ersetzen keine anwaltliche Beratung.
6. Beiziehung externer Fachkräfte
Manchmal ist es notwendig, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte externe Fachkräfte, Kooperationspartner oder Subunternehmer beizuziehen. Dies kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
Grafikdesign, Fotografie, Videoaufnahmen und Videoschnitt, Programmierung und technische Speziallösungen, Ton- und Audioproduktion, Texte, sonstige Fachleistungen.
Die Auswahl erfolgt durch die Auftragnehmerin nach fachlichen Gesichtspunkten, ist im Interesse einer bestmöglichen Projektumsetzung und erfolgt in sorgfältiger Absprache mit dem Auftraggeber.
Die Beauftragung erfolgt dann, falls nicht in diesem konkreten Fall anders besprochen, grundsätzlich direkt durch den Auftraggeber.
Verträge, Preise, Leistungsumfang und Haftung werden in diesem Fall unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Fachkraft vereinbart.
Eine Haftung der Auftragnehmerin für Leistungen externer Fachkräfte ist ausgeschlosse
7. Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin unbekannten Dienstleistern
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit weitere Dienstleister, Berater, Agenturen, Fotografen, Grafiker, Programmierer oder sonstige Fachkräfte beizuziehen.
Soweit deren Leistungen Auswirkungen auf das gegenständliche Projekt haben, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer rechtzeitigen Abstimmung.
Zur Vermeidung von Missverständnissen, Mehrfacharbeiten oder technischen Konflikten sollen projektbezogene Anweisungen und Änderungswünsche möglichst über den Auftraggeber oder eine von ihm benannte verantwortliche Ansprechperson erfolgen.
Zusätzlicher Abstimmungsaufwand, Besprechungen, Koordinationsleistungen oder technische Anpassungen aufgrund der Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern können nach Aufwand verrechnet werden.
Für Leistungen, Verzögerungen oder Fehler anderer vom Auftraggeber beauftragter Personen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
8. Leistungen Dritter
Die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf die Arbeitsweise, Entscheidungen, Reaktionszeiten oder die Herausgabe von Daten und Zugängen durch Hosting-Anbieter, Domain-Verwaltungen, Suchmaschinen, Google, Social-Media-Plattformen, Agenturen, Softwareanbieter, Plugins oder sonstige Dritte.
Für daraus entstehende Verzögerungen, Einschränkungen oder Mehraufwand haftet die Auftragnehmerin nicht.
9. Premium-Produkte und Fremdkosten
Premium-Themes, Premium-Plugins, Schriftlizenzen, Bildlizenzen, Stockmaterialien, Werbebudgets sowie sonstige Drittanbieterleistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars und werden gesondert verrechnet.
Der Einsatz erfolgt nach Einwilligung und Absprache mit dem Auftraggeber.
10. SEO, Social Media und Online-Marketing
Maßnahmen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media, Google Business Profile, Google Ads, YouTube, Online-Marketing und Online-Sichtbarkeit werden nach bestem Wissen, aktuellem Kenntnisstand und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren technischen Möglichkeiten durchgeführt.
Die Auftragnehmerin schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine Garantien übernommen für:
Bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, bestimmte Google-Rankings, die Aufnahme oder den Verbleib von Inhalten in Suchmaschinen, bestimmte Besucherzahlen, bestimmte Anfragen oder Terminbuchungen, bestimmte Umsätze oder Gewinne, eine bestimmte Anzahl von Bewertungen, eine bestimmte Anzahl von Followern, Likes oder Interaktionen, eine bestimmte Reichweite auf Social-Media-Plattformen, den Erfolg von Werbekampagnen sowie die Genehmigung, Freigabe oder Veröffentlichung von Anzeigen durch Plattformbetreiber.
Die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen, Plattformrichtlinien, Werberichtlinien, technischen Systemen oder sonstigen Entscheidungen von Google, Meta, YouTube, Instagram, Facebook oder anderen Drittanbietern.
Empfehlungen der Auftragnehmerin stellen keine Garantie für den Erfolg einzelner Maßnahmen dar. Die Entscheidung über die Umsetzung empfohlener Maßnahmen sowie über Budgets für Werbung, Inhalte und Marketingaktivitäten obliegt dem Auftraggeber.
Werbebudgets, Anzeigenkosten, Lizenzgebühren sowie sonstige Kosten Dritter sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Bestandteil des vereinbarten Honorars.
11. Google Ads
Die Auftragnehmerin kann bei der Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Google-Ads-Kampagnen unterstützen.
Das Werbebudget wird direkt vom Auftraggeber an Google oder den jeweiligen Plattformbetreiber bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Leistung, Verfügbarkeit, Preisgestaltung oder Entscheidungen der jeweiligen Werbeplattformen.
12. Domain-, Hosting-, Website- und E-Mail-Umzüge
Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber nach Vereinbarung bei Domain-, Hosting-, Website-, DNS- und E-Mail-Umzügen sowie bei der technischen Einrichtung und Umstellung entsprechender Dienste.
Die Durchführung solcher Umstellungen erfolgt regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie gegebenenfalls mit Hosting-Anbietern, Domain-Verwaltungen, Agenturen, E-Mail-Anbietern, Softwareanbietern oder sonstigen Drittanbietern.
Die Auftragnehmerin hat keinen Einfluss auf deren Bearbeitungszeiten, technischen Abläufe, Systemverfügbarkeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Freigabeprozesse oder Entscheidungen.
Vorübergehende Einschränkungen, Verzögerungen oder Ausfälle von Websites, E-Mail-Konten, Formularen, DNS-Einträgen, Weiterleitungen oder sonstigen Diensten können trotz sorgfältiger Planung und Durchführung auftreten.
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber nach bestem Wissen über mögliche Risiken, erforderliche Vorbereitungen sowie empfohlene Vorgehensweisen.
Die Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang und Durchführung von Umstellungen, Domainwechseln, Hostingwechseln, E-Mail-Migrationen oder sonstigen technischen Änderungen obliegt jedoch dem Auftraggeber in eigener Verantwortung.
Dies gilt insbesondere bei Arztpraxen, Kliniken und anderen Betrieben, bei denen die Erreichbarkeit für Patienten, Kunden oder Geschäftspartner von besonderer Bedeutung ist.
Der Auftraggeber hat selbst zu beurteilen, ob und zu welchem Zeitpunkt eine technische Umstellung unter Berücksichtigung seines laufenden Betriebs erfolgen soll.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Zugangsdaten, Auth-Codes, Freigaben, Vertragsinformationen und sonstigen für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Probleme aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Nichterreichbarkeit, Zustellungsprobleme, Datenverluste, E-Mail-Probleme, Rankingverluste, Kommunikationsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Drittanbieter, technische Umstellungsprozesse, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder unvollständige Datenübergaben verursacht werden.
Die Auftragnehmerin schuldet die sorgfältige Planung und Begleitung des Umzugs, jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb von Websites, E-Mail-Systemen oder sonstigen Diensten während oder unmittelbar nach einer Umstellung.
13. Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
14. Freigabe, Live-Schaltung, Rechnungsstellung
Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen sowie nach Durchführung der vereinbarten Korrekturrunden wird die Schlussrechnung gestellt.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Projekt nach Ablauf der vereinbarten Revisionsfrist oder nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber als abgeschlossen.
Die Website, Änderungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen freigeschaltet, veröffentlicht oder an den Auftraggeber übergeben.
Verzögert sich die Freigabe oder Rückmeldung des Auftraggebers über die vereinbarte Revisionsfrist hinaus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Schlussrechnung dennoch zu stellen.
Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, ob die Veröffentlichung oder Freischaltung aufgrund einer verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers noch aussteht.
Inhaltliche, gestalterische, rechtliche und fachliche Entscheidungen des Auftraggebers gelten nach ihrer Freigabe als genehmigt.
Nachträgliche Änderungen aufgrund geänderter Wünsche, neuer Vorstellungen oder interner Entscheidungen des Auftraggebers stellen zusätzliche Leistungen dar und können gesondert verrechnet werden.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird in der Auftragsbestätigung oder im Angebot festgelegt.
Mit der Umsetzung des Projekts wird grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen.
15. Korrekturen
Falls nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden inbegriffen.
Korrekturwünsche sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung des jeweiligen Entwurfs bekanntzugeben.
Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung mit den Änderungswünschen, gilt das Projekt bzw. die Projektphase als freigegeben.
Nach erfolgter Freigabe oder nach Ablauf der Rückmeldefrist gelten Änderungswünsche als Zusatzleistung und werden nach Stundensatz verrechnet, sofern keine Monatspauschale für die inhaltliche Betreuung vereinbart wurde.
16. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für Rankingverluste, Google-Updates, Hosting-Ausfälle, Datenverluste, Hackerangriffe, Umsatzausfälle und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Inhalte der Website oder sonstiger Veröffentlichungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
Dies betrifft zum Beispiel Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, medizinische Aussagen, Werbeaussagen und berufsrechtliche Inhalte.
17. Kündigung laufender Betreuung
Laufende Betreuungsleistungen können von beiden Seiten mit Monatsende gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
18. Verhinderung der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin ist bemüht, vereinbarte Leistungen termingerecht zu erbringen.
Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen können sich Leistungen verzögern oder vorübergehend nicht erbracht werden.
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht verrechnet. Bereits erbrachte Leistungen sowie vereinbarte laufende Leistungen bleiben davon unberührt.
Bei laufenden Betreuungsverträgen werden Zeiträume, in denen aufgrund einer länger andauernden Verhinderung keine Leistungen erbracht werden können, bei der Abrechnung angemessen berücksichtigt.
Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über eine längere Verhinderung nach Möglichkeit zeitnah informieren.
19. Einsatz von Technologien und Software
Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, aktuelle und bewährte Technologien, Softwarelösungen und Arbeitsmethoden einzusetzen.
Ein Anspruch auf die Verwendung bestimmter Software, Plugins, KI-Systeme, Plattformen, Technologien oder neu erschienener Produkte besteht jedoch nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nach Möglichkeit.
Die Auftragnehmerin entscheidet nach fachlichem Ermessen, welche Werkzeuge und Systeme für die jeweilige Aufgabe geeignet sind.
Die Auftragnehmerin ist keinesfalls verpflichtet, neu am Markt erscheinende Produkte, Softwarelösungen oder Technologien einzusetzen oder zu beherrschen.
Die Auswahl der eingesetzten Werkzeuge erfolgt sorgfältig und unter Berücksichtigung von Praxistauglichkeit, Stabilität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und den Anforderungen des jeweiligen Projekts.
20. Grenzen des Leistungsumfangs
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, WordPress, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Sichtbarkeit, Social Media, Google-Dienste sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Gestaltungs- und Betreuungsleistungen.
Die Auftragnehmerin hält hier ausdrücklich fest, dass sie keine Softwareentwicklerin ist und keine individuelle Entwicklung von Software, Plugins, Anwendungen, Schnittstellen, Datenbanken, Automatisierungen oder sonstigen technischen Speziallösungen schuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Anfragen, die spezielle Programmierkenntnisse, individuelle Softwareentwicklung, umfangreiche technische Anpassungen oder die Einarbeitung in komplexe Fremdsysteme erfordern, können von der Auftragnehmerin abgelehnt, gesondert angeboten oder an geeignete Fachpersonen weitervermittelt werden.
Die Auftragnehmerin ist bemüht, technische Probleme im Rahmen ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten zu lösen.
Eine Verpflichtung zur Umsetzung beliebiger technischer Anforderungen oder zur Beherrschung sämtlicher am Markt verfügbarer Systeme, Programme, Plattformen, KI-Anwendungen oder Technologien besteht jedoch nicht.
Die Auswahl der eingesetzten Werkzeuge, Softwarelösungen, Plugins und Arbeitsmethoden erfolgt nach fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung von Praxistauglichkeit, Stabilität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und den Anforderungen des jeweiligen Projekts.
21. Zeitlicher Eintritt von Ergebnissen
Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass Verbesserungen der Online-Sichtbarkeit, Suchmaschinenplatzierungen, Reichweite, Auffindbarkeit oder sonstiger Marketingmaßnahmen regelmäßig Zeit benötigen und von zahlreichen Faktoren abhängig sind.
Insbesondere bei Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google Business Profile, Social Media, Google Ads, Website-Neuerstellungen, Domainwechseln oder Website-Relaunches können Ergebnisse oft erst nach Monaten sichtbar werden.
Die Geschwindigkeit der Entwicklung hängt unter anderem von Wettbewerb, Branche, Standort, Ausgangssituation, technischen Gegebenheiten, Suchmaschinenalgorithmen, Werbebudgets, der Mitwirkung des Auftraggebers sowie von Entscheidungen und Systemen Dritter ab.
Die Auftragnehmerin kann daher keine Garantie für den Zeitpunkt des Eintritts bestimmter Ergebnisse oder Verbesserungen übernehmen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass nachhaltige Verbesserungen der Online-Sichtbarkeit in der Regel einen kontinuierlichen und langfristigen Prozess darstellen und nicht innerhalb kurzer Zeiträume garantiert werden können.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass technische Optimierungen, Suchmaschinenoptimierung, Inhaltsanpassungen, Google-Business-Maßnahmen, Social-Media-Aktivitäten oder Werbemaßnahmen nicht zwangsläufig unmittelbar nach ihrer Umsetzung Wirkung zeigen.
Die bloße Durchführung einer Maßnahme begründet keinen Anspruch auf einen sofortigen Erfolg oder eine unmittelbare Veränderung von Rankings, Reichweite, Besucherzahlen oder Anfragen.
22. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Projekt sinnvoll, wünschenswert oder branchenüblich sein können.
Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Seiten, zusätzliche Korrekturen, neue Funktionen, zusätzliche Besprechungen, zusätzliche Schulungen, nachträgliche Designänderungen, neue Inhalte, zusätzliche SEO-Maßnahmen, technische Sonderlösungen, Programmierungen oder sonstige Erweiterungen.
Zusätzliche Leistungen werden vor Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert verrechnet.
23. Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten, Inhalte, E-Mails, Dokumente und sonstigen Informationen grundsätzlich selbst verantwortlich.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin keine laufende Datensicherung, Archivierung oder Wiederherstellung von Datenbeständen.
24. Verfall von Angeboten
Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote der Auftragnehmerin ab Ausstellungsdatum 30 Kalendertage gültig.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen, Preise, Zeitrahmen und sonstige Konditionen neu zu kalkulieren oder anzupassen.
25. Referenzen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Projekte als Referenz zu nennen sowie Screenshots, Projektbeschreibungen, Logos, Verlinkungen und sonstige öffentlich zugängliche Bestandteile des Projekts zu Präsentations- und Werbezwecken auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Angeboten oder sonstigen Werbemitteln zu verwenden.
Wünscht der Auftraggeber keine Referenznennung, ist dies vor Projektbeginn schriftlich bekanntzugeben.
26. Kommunikation und Freigaben
Für die Zusammenarbeit gelten schriftliche Mitteilungen per E-Mail, schriftliche Freigaben sowie schriftlich bestätigte Vereinbarungen als maßgebliche Kommunikationsgrundlage.
Mündliche Absprachen, telefonische Auskünfte, Besprechungen oder sonstige unverbindliche Gespräche entfalten nur dann verbindliche Wirkung, wenn sie anschließend schriftlich bestätigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Inhalte, Vorschläge, Korrekturen und sonstige zur Freigabe vorgelegte Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und allfällige Änderungswünsche bekanntzugeben.
Erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist – sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen – keine Rückmeldung, kann die Auftragnehmerin von einer Zustimmung zur jeweiligen Projektphase ausgehen.
27. Laufende Betreuungspauschalen
Laufende Betreuungspauschalen basieren auf einer vereinbarten durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit sowie auf einem vergünstigten Stunden- oder Tagessatz.
Die Auftragnehmerin ist bemüht, die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt einzuhalten.
Die Vertragsparteien nehmen jedoch zur Kenntnis, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand aufgrund von Projektphasen, technischen Erfordernissen, Freigaben, Wartezeiten, saisonalen Schwankungen oder sonstigen Umständen von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen kann.
In einzelnen Monaten kann ein erhöhter Arbeitsaufwand erforderlich sein, während in anderen Monaten ein geringerer Handlungsbedarf besteht.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Arbeitsleistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszugleichen, sofern die laufende Betreuung des Projekts dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Sofern vorübergehend kein sinnvoller oder wirtschaftlich zweckmäßiger Handlungsbedarf besteht, können einzelne Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Umgekehrt können erforderliche Maßnahmen auch vorgezogen und in einzelnen Monaten mit erhöhtem Aufwand durchgeführt werden.
Ein Anspruch auf eine exakt gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf jeden einzelnen Kalendermonat besteht nicht.
Maßgeblich ist die laufende, fachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Betreuung über einen angemessenen Gesamtzeitraum.
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmäßig über die durchgeführten Maßnahmen und den aktuellen Stand der Betreuung.
28. Änderung der Projektstrategie und Beendigung von Leistungen
Die Vertragsparteien können jederzeit eine Änderung der Projektstrategie, der Prioritäten oder des Leistungsumfangs vereinbaren.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, darauf hinzuweisen, wenn ein Strategiewechsel zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt oder bereits begonnene Arbeiten wesentlich beeinträchtigt.
Soweit fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, sollen bereits begonnene Arbeitsschritte zunächst abgeschlossen oder in einen geordneten Zwischenstand überführt werden, bevor neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben unabhängig davon vergütungspflichtig.
Dies gilt insbesondere für Analysen, Recherchen, Konzepte, Planungen, Besprechungen, Abstimmungen, technische Vorbereitungen, Entwürfe, Strategien sowie sonstige organisatorische, kreative oder technische Vorarbeiten, auch wenn deren Ergebnisse zum Zeitpunkt des Strategiewechsels noch nicht unmittelbar sichtbar oder veröffentlicht sind.
Zusätzlicher Aufwand, der durch eine wesentliche Änderung der vereinbarten Vorgehensweise entsteht, insbesondere durch erneute Abstimmungen, Umplanungen, Prioritätsänderungen oder Unterbrechungen bereits begonnener Arbeiten, kann gesondert verrechnet werden.
Laufende Betreuungs-, SEO-, Social-Media- oder Online-Marketing-Vereinbarungen können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, von beiden Vertragsparteien mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallene Aufwände bleiben unabhängig davon vergütungspflichtig.
29. Sorgfältige Entscheidungsfindung
Die Vertragsparteien sind bemüht, wichtige projektbezogene Entscheidungen in einer ruhigen und angemessenen Arbeitsatmosphäre zu treffen.
Gestalterische, technische, organisatorische oder wirtschaftliche Entscheidungen sollen nach Möglichkeit mit ausreichender Zeit für Überlegung, Rückfragen und Abstimmung erfolgen.
Entscheidungen zwischen Tür und Angel, unter Zeitdruck oder im Rahmen anderer vorrangiger beruflicher oder persönlicher Termine sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Vertragsparteien respektieren, dass eine sorgfältige Planung, eine klare Kommunikation und ausreichend Zeit für Überlegungen wesentlich zum Erfolg eines Projekts beitragen.
Soweit erforderlich, können wichtige Entscheidungen auf einen geeigneteren Zeitpunkt verschoben werden, um eine fundierte und für alle Beteiligten nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.
30. Sachliche Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien sind bemüht, projektbezogene Themen und sonstige berufliche oder private Angelegenheiten nach Möglichkeit voneinander zu trennen.
Insbesondere bei laufenden Behandlungen, Beratungen, Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Kontakten außerhalb des Projekts soll darauf geachtet werden, dass projektbezogene Entscheidungen, Besprechungen und Freigaben in einem dafür geeigneten Rahmen erfolgen.
Dies dient einer klaren Kommunikation, einer effizienten Projektabwicklung und der Vermeidung von Missverständnissen.
Persönliche Beziehungen, unterschiedliche Sichtweisen oder projektfremde Umstände sollen nach Möglichkeit offen, respektvoll und außerhalb der eigentlichen Projektarbeit geklärt werden, damit eine effiziente und angenehme Zusammenarbeit für alle Beteiligten möglich bleibt.
Soweit mehrere Personen am Projekt beteiligt sind, obliegt die interne Abstimmung dem Auftraggeber.
Gegenüber der Auftragnehmerin sollen nach Möglichkeit abgestimmte und eindeutige Entscheidungen kommuniziert werden.
31. Ansprechperson und Entscheidungsbefugnis
Der Auftraggeber benennt auf Wunsch der Auftragnehmerin eine verantwortliche Ansprechperson für das Projekt.
Sofern mehrere Personen auf Seiten des Auftraggebers am Projekt beteiligt sind, gelten Freigaben, Anweisungen, Änderungswünsche und Entscheidungen der benannten Ansprechperson als verbindlich.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, widersprüchliche Anweisungen mehrerer Personen zu berücksichtigen oder zwischen unterschiedlichen Meinungen zu vermitteln.
Verzögerungen aufgrund fehlender interner Abstimmungen auf Seiten des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
32. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
LuneClaire Studio
Schottenfeldgasse 82/25
1070 Wien